Sie waren wie ich bei der Agentur für Arbeit beschäftigt und befinden sich im Ruhestand bzw. sind bei der Agentur für Arbeit aus anderen Gründen ausgeschieden?
Wenn Sie sich weiter für wirkliche Vorschriften, und nicht nur die für Laien aufbereiteten Informationen interessieren, ist dies nicht ganz einfach.
Es ist aber legal und entspricht der gewünschten Transparenz, wenn Sie Weisungen, Arbeitshilfen usw. bei der BA im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anfordern. Auszug aus der internen „Arbeitshilfe zum IFG“ der BA:
Das IFG ermöglicht jeder natürlichen Person und jeder juristischen Person des Privatrechts den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes, ohne dass besondere Antragsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
…..
Existiert die beantragte Information nicht, sollte im Sinne der Kundenfreundlichkeit geprüft werden, welche vorhandene amtliche Information dem Informationsinteresse des Antragstellers stattdessen gerecht werden könnte.
Mir liegt bereits eine große Zahl an internen Informationen vor, die ich in den Artikeln auf meiner Homepage nenne. Mir fehlen aber noch sehr viele interne Regelungen. Deshalb suche ich insbesondere aus dem Bereich Alg+. Zum Beispiel
- Informationskanäle zwischen „Zentrale –> RD –> OS Alg+“
<Wiesungen JJMMNR.> und <Informationen JJMMNr.> sind bekannt. - Titel von Arbeitshilfen, Leitfäden usw. im Team Alg+.
Sofern Sie mir konkrete Regelungen, die mir noch nicht bekannt sind, nennen oder zusenden können, zahle ich natürlich eine angemessene Vergütung. Entsprechend der Qualität der Information.
Sie können Dateien anonym in den Format pdf, txt, csv, jpeg, jpg hochladen.
Nachrichten optional
Wenn Kontakt erwünscht? Dann bitte zusätzlich Mailadresse eintragen:
Ansonsten freue ich mich über jeden Kontakt, auch außerhalb dieses Themas.
Danke und freundliche Grüße
Gerhard Schmieder