Grundgesetzänderung für Schuldenbremse

Für die Änderung des Grundgesetzes gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren. Danach ist zwischen der ersten und zweiten Lesung des Gesetzes im Bundestag eine Frist von mindestens 14 Tagen vorgeschrieben. Tatsächlich beträgt die Spanne zwischen der ersten (13.03.2025) und zweiten (18.03.2025) Lesung nur 5 Tage.